Rechtliches

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

go2places travel GmbH
Stand: 06.2023

1. Anwendungsbereich
1.1. Diese vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen („ARB“) werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt zwischen dem Reiseveranstalter go2places travel GmbH und der Marke „go2places“ („Reiseveranstalterin“ / „go2places“) und dem Reisenden („Kunden“) abgeschlossenen Pauschalreisevertrag.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde go2places den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von go2places für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Die Reiseanmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt go2places den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.4. Bei der Reiseanmeldung wird dem Kunden der Ablauf der Online-Buchung auf der Website von go2places travel erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf „Weiter“-Buttons auch auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der er seine Angaben überprüfen kann („Anmeldung / Buchung überprüfen“). Etwaige Eingabefehler (z. B. persönliche Daten) kann der Kunde korrigieren, indem er bei dem jeweiligen Feld auf „Ändern“ klickt. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach sein Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Anmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „verbindlich buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seine Reiseanmeldung ab.
2.5. Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch go2places zustande. go2places bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger und übersendet dem Kunden den Sicherungsschein. Nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.6. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von go2places vor, an das go2places für die Dauer von vierzehn (14) Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist go2places die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2.7. Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich go2places travel mitzuteilen. Falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder Problemen bei der Einreise führen.

3. Widerrufsrecht
3.1 go2places weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und §651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Telefon, E-Mails, Onlinedienste, etc.) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Reiseanmeldung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, sollte go2places travel freiwillig dem Kunden das Recht einräumen, innerhalb einer bestimmten Zeitangabe (bspw. innerhalb der ersten 48 Stunden nach Buchungseingang) die Reiseanmeldung kostenfrei zu stornieren. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6 und § 651h BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

4. Bezahlung
4.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist 30 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Erfolgt die Anmeldung innerhalb der letztgenannten Frist, so ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben worden ist.
4.2. Ausnahme: Es wird kein Sicherungsschein ausgehändigt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.
4.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist go2places berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß nachstehender Ziffer 5 zu belasten.
4.4. Prämien für Versicherungen, Stornierungsentschädigungen oder Umbuchungsentgelte und Entgelte für Namensänderungen sind sofort zur Zahlung fällig.

5. Leistungen, Preis und Vertragsänderungen
5.1. Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von go2places in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung auf der Website von go2places. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Basiert die Anmeldung auf einem individuellen Angebot an den Kunden, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von go2places aus diesem in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung an den Kunden.
5.2. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunter- nehmen) sind vom go2places nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen oder über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von go2places hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
5.3. go2places behält sich vor, den Reisepreis unter den Bedingungen nach §651f BGB nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird go2places den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von go2places zur Preissenkung nach 5.4 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.4. Da Ziffer 5.3 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.3 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für go2places führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von go2places zu erstatten. go2places darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.5. go2places behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden go2places hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.6. Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.3 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann go2places sie nicht einseitig vornehmen. go2places kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von go2places bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann go2places die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.6 entsprechend, Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.7. go2places kann dem Kunden im Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.6 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die go2places den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.8. Tritt der Kunde nach Ziffer 5.6 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei go2places. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail), d. h. auf einem dauerhaften Datenträger, zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert go2places den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann go2places eine angemessene Entschädigung verlangen,
(1) soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist und
(2) am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, welche sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3. go2places hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
• Bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20%
• Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30%
• Bis 22 Tage vor Reiseantritt: 45 %
• Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 %
• Bis 10 Tage vor Reiseantritt: 75 %
• Bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80 %
• Vom 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 90 %
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, go2places nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
6.5. go2places behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit go2places nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist go2places verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Reiseversicherungen: Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt go2places dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
6.7. Bei Flugbuchungen können ebenfalls abweichende Stornobedingungen gelten, welche die pauschalen Umbuchungs- und Stornierungsgebühren aus 6.3 übersteigen können. Maßgeblich sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften, welche der Kunde mit dem Angebot und der Buchungsbestätigung erhält.

7. Umbuchungen und Namensänderungen, Ersatzteilnehmer
7.1. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so erhebt go2places bei Einhaltung der nachstehenden Fristen gemäß den Stornostaffelungen in Ziffer 6 ein Umbuchungsentgelt. Dieses beträgt bis zum Zeitpunkt der 2. Stornostaffelstufe, also 30 Tage vor Reisebeginn, € 50,- pro Person und Leistung. Weitere entstehende Kosten einzelner bestehender Leistungsträger werden dem Kunden zuvor mitgeteilt und er hat auch diese zu tragen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Eine Umbuchungsgebühr entfällt, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil go2places keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
7.2. Bei der Reiseanmeldung muss der vollständige Name (alle Vor- und Zunamen) und die Namen aller mitangemeldeten Reiseteilnehmer in Übereinstimmung mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Eine Namensänderung ist jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Nachnamens. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Namensänderung hat der Kunde nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Namensänderung nach Vertragsschluss vorgenommen, so ist go2places berechtigt, bis zum 22. Tag vor Reisebeginn ein Bearbeitungsentgelt von € 50,- pro Namensänderung zu verlangen. Weitere entstehende Kosten der Leistungsträger werden dem Kunden zuvor mitgeteilt und er hat auch diese zu tragen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Namensänderungswünsche ab dem 21. Tag vor Reisebeginn, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen nach Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.3. Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie go2places nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. go2places kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber go2places als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. go2places darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

9. Rücktritt und Kündigung durch go2places
9.1. go2places kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z.B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittfrist angibt.
9.2. go2places kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn go2places aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. go2places hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
9.3. Tritt go2places nach Ziffer 9.1 oder 9.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und der Kunde erhält auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9.4. go2places behält sich vor, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von go2places nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dabei behält go2places den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
10.1. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich go2places anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu bitten. Die Kontaktdaten befinden sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit go2places infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat go2places den Reisemangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. go2places kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. go2places kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann go2places die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat go2places Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
10.2. Reiseleiter oder Vertreter von go2places können Abhilfe nach Ziffer 10.1 leisten, sind aber nicht befugt, über Ansprüche von Kunden rechtlich zu entscheiden.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet go2places innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch go2places verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält go2places hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
10.4. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder go2places gegenüber anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
10.5. Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Ort ihres Beginns eintrifft. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
10.6. Die von go2places angebotenen Touren erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen Anstrengungen vom Reisenden eine gewisse körperliche Belastbarkeit bzw. Kondition, darüber hinaus aber auch Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten, sowie die Bereitschaft zur Mithilfe bei eventuell auftretenden Problemen. Auf die Teilnahmevoraussetzungen wird bei den jeweiligen ausgeschriebenen Pauschalreisen ausdrücklich hingewiesen und sie gelten als besondere Reiseerfordernisse. Sofern sich während der Reise herausstellt, dass der Reisende diese Voraussetzungen trotz deren Kenntnis nicht erfüllt, ist der Anspruch des Reisenden auf Leistung ausgeschlossen, soweit diese für go2places i.S.d. § 275 BGB zur Erbringung gegenüber dem Kunden unmöglich geworden ist, etwa wegen nicht gegebener körperlicher Erfordernisse (z. B. fehlende Trittsicherheit, fehlende Reisefähigkeit). Wird eine Reiseunfähigkeit festgestellt, ist go2places berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern und kann den Reisenden von der Reise ausschließen.
10.7. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er go2places auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

11. Schadensersatz & Haftung
11.1. Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden selbst oder aber von einem Dritten verschuldet worden, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar gewesen oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden.
11.2. Haftungsbeschränkung: Die vertragliche Haftung von go2places travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3. go2places haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen go2places ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
11.4. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. go2places haftet grundsätzlich nicht bei Reisebestandteilen mit folgenden Aktivitäten: Bergrettungseinsätze, Bungee-Jumping, Canyoning, Eisklettern, Fahrten in Krisengebiete, Flugzeugrundflüge, Gebäudeklettern, Helikopterrundflüge, Hovercraftfahrten und Wasserfallklettern. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet go2places nur, wenn go2places ein Verschulden trifft. go2places empfiehlt jedem Reisenden den Abschluss einer Unfallversicherung.
11.5. Soweit ausgeschrieben, enthält der Reiseplan Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von go2places und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch go2places.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1. go2places informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
12.2. go2places haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang not- wendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von go2places zu vertreten ist.
12.3. Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rück- trittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch go2places bedingt sind.
12.4. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Kunde ist angehalten, sich diesbezüglich genau zu informieren und die Vorschriften unbedingt zu befolgen.
12.5. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 12.1 hinaus gesundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxe Maßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung („BZGA“), reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen. Das von go2places diesbezüglich zur Verfügung gestellte Informationsmaterial erhebt keinen Anspruch auf fortwährende Aktualität oder Vollständigkeit, obwohl go2placess bemüht ist seine Unterlagen auf den neusten Stand zu halten.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Die EU-Verordnung EU-VO Nr. 2111/05 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet go2places, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen- den Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist go2places verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald go2places weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss go2places den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, sind auf der Website http:// air-ban.europa.eu zu finden.

14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und go2places findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen go2places im Ausland für die Haftung von go2places dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15. Datenschutz
15.1. Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert go2places den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. go2places hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse travel@go2places.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder go2places unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
15.2. Mit einer Nachricht an travel@go2places.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

16. Gerichtsstand
16.1. Der Kunde kann go2places nur an dessen Sitz verklagen.
16.2. Für Klagen von go2places gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von go2places vereinbart.
16.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und go2places anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

16.4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. go2places nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter: go2places travel GmbH , Waldstraße 1, 54340 Naurath (Eifel)
Geschäftsführer: Andreas Macherey, Marvin Macherey
Gültig für Buchungen ab 01.06.2023
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